Impressum

Verantwortlich für den Inhalt der Internetseiten www.rae-kaven.de und www.kaven.de sowie ihrer Unterverzeichnisse:

Kaven - Voß - Moorkamp - Bergkeller
Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Hohe Geest 6
48165 Münster
Deutschland

Tel. +49 2501 4472-0
Fax +49 2501 4472-20
E-Mail: info@kaven.de


Wir sind Mitglied der Apraxa Genossenschaft, APRAXA eG
Genossenschaft der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Dieselstraße 23, 85080 Gaimersheim, www.apraxa.de


Kammern / Aufsichtsbehörde

Zuständige Kammern:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon 02381-969590, Telefax 023819695951, E-Mail: info@rak-hamm.de 

Westfälische Notarkammer, Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon 02381-969590, Telefax 023819695951, E-Mail: info@westfaelische-notarkammer.de 

Zuständige Aufsichtsbehörde für Notare: Der Präsident des Landgerichts Münster, Am Stadtgraben 10, 48143 Münster, Telefon 0251-4940, Telefax 0251-4942499, E-Mail: poststelle@lg-muenster.nrw.de


Berufsbezeichnungen / Berufsrechtliche Regelungen

Die Berufsbezeichnungen Notar, Notarin, Rechtsanwalt, Rechtsanwältin, Fachanwalt, Fachanwältin, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsfachwirt und Rechtsfachwirtin, Notarfachwirt und Notarfachwirtin beziehen sich auf das Berufsrecht der Bundesrepublik Deutschland. Die Abkürzung LL.M. bezeichnet den akademischen Grad des "Master of Law".

Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen für Rechtsanwälte und Notare sind insbesondere: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln), Bundesnotarordnung (BNotO), Beurkundungsgesetz (BeurkG), Richtlinien der Notarkammern, Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot), Gerichts- und Notarkostengesetz und Europäischer Kodex des notariellen Standesrechts. Angaben hierzu finden Sie auf den Homepages der  Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) und dem Informationsportal der Bundesnotarkammer (www.notar.de/der-notar/berufserecht).


Rechtsform / Qualifikationen

Die Rechtsanwälte Jan Kaven, Jürgen Voß, Harald Moorkamp und Maike Bergkeller sind Partner der Kaven-Voß-Moorkamp-Bergkeller Rechtsanwälte in Partnberschaft mbB, eingetragen im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen, Registerblatt PR 2329.

Rechtsanwältin Schmidt ist angestellte Rechtsanwältin der vorbezeichneten Gesellschaft.

Rechtsanwalt Voß ist zugleich Notar und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Kaven ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Rechtsanwalt Moorkamp ist zugleich Fachanwalt für Sozialrecht. Rechtsanwältin Bergkeller ist zugleich Notarin und Fachanwältin für Familienrecht.


Verbraucherstreitbeilegung

Sollte ein Verbraucherstreit zwischen Mandant und Partnerschaftsgesellschaft enstehen, sind wir -freiwillig- bereit, an einer außergerichtlichen Streitschlichtung teilzunehmen. Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org

Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung

 http://ec.europa.eu/consumers/odr/


Umsatzsteueridentifikationsnummern

Kaven - Voß - Moorkamp - Bergkeller, Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
USt-IdNr.: DE271061036 (Finanzamt Münster-Außenstadt)


Berufshaftpflichtversicherer

Notare: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Rechtsanwälte / Partnerschaft:  R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Der räumliche Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherungen umfasst Tätigkeiten in Europa.


E-Mail-Verkehr 

Bei der elektronischen Übermittlung von Daten per E-Mail besteht die Möglichkeit, dass Dritte unberechtigt auf diese Daten zugreifen (Hacken). Vertrauliche Daten oder Daten, an denen der Übermittler ein Geheimhaltungsinteresse hat, sollten nicht elektronisch übermittelt werden, sondern persönlich übergeben werden. Mit einer elektronischen (u.U. automatisch generierten) Lesebestätigung wird der Zugang von E-Mails durch den Empfänger nicht bestätigt. Fristgebundene Schreiben müssen daher persönlich übergeben werden, um den rechtzeitigen Empfang sicherzustellen. Mit der Zusendung und dem Empfang einer E-Mail wird kein Mandatsverhältnis begründet.


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